Das Hotel Arthus ist bemüht, die Website www.shop.ritterkeller.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Als rechtliche Grundlage gelten die Baden-Württemberg E-Government-Verordnung (EGovG BW) und die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Die o. g. Webseite ist im aktuellen Layout nach den o.g. Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Die Website beruht auf einer zentralen technischen Codebasis, die bereits mehrfach geprüft und an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst wurde. Sie ist derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Unsere Codebasis wird derzeit überarbeitet, um die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Das Hotel Arthus ist bemüht, diese Mängel schnell zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit der Website basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-Tests.